Digitale Identität – neue Produkte durch bestehende Assets

Banken als Service-Dienstleister für eID im digitalen Ökosystem

Im Bankwesen ist die Legitimationsprüfung des Kunden „Tagesgeschäft“. Kunden erwarten dabei zunehmend, dass diese Legitimationsprozesse einfach und digital stattfinden. Auch der Bund hat sich mit dem „9-Punkte-Plan für ein digitales Deutschland“ vorgenommen, die digitale Identität zu etablieren. Legitimationsdokumente, wie z.B. der Personalausweis, sollen als elektronische Identifizierung (eID) digital verfügbar und mit dem Smartphone nutzbar gemacht werden. Ziel der Bundesregierung ist es, das Ökosystem der digitalen Identitäten für die breite Bevölkerung nutzbar zu machen und dabei viele Wirtschaftszweige einzubinden.

Der Kreditwirtschaft kommt hierbei eine wichtige Rolle zu. Als Vorreiter hat der Bankensektor bereits digitale Legitimationsprozesse implementiert und verfügt somit über die notwendige Expertise und technische Infrastruktur. Die digitale Identität bietet für Banken erhebliches Einsparpotenzial und dient gleichzeitig als Hebel, um die Convenience für ihre Kunden weiter zu verbessern. Darüber hinaus können sie im Rahmen entsprechender Geschäftsmodelle ihre eigenen Assets monetarisieren und sich als Service-Dienstleister im digitalen Ökosystem positionieren.

 

Welche Auswirkungen hat die digitale Identität auf die Gestaltung der Kundenbeziehungen? Wie stellt sich die zukünftige Prozessgestaltung aus Sicht der Kreditwirtschaft dar? Wie lassen sich eigene Assets für ein monetarisiertes Angebot einer eID-Lösung nutzen? Wir haben mögliche Handlungsfelder zur Mitgestaltung beleuchtet und diese in einem Positionspapier zusammengestellt. Gerne stehen wir Ihnen für den Austausch zur Verfügung und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen, wie Sie das Geschäftspotenzial digitaler Identitäten nutzen können.

 

Legitimationsprüfung und „Know your Customer“

Kontoführende Kreditinstitute sind verpflichtet, die Identität von Kunden einwandfrei festzustellen und in geeigneter Form zu dokumentieren, z.B. im Rahmen der Kontoeröffnung. Die Prüfung der Identität bei Vertragsschluss ergibt sich aus dem Steuerrecht bzw. der Abgabenordnung. Gleichzeitig dient die Legitimationsprüfung aber auch zur Umsetzung des „Know your Customer“-Prinzips zur Verhinderung von Geldwäsche. Die Anforderung, welches Dokument zur Legitimation des Kunden heranzuziehen ist, ist in den jeweiligen Vorgaben festgehalten und kann im Fall weit gefasster Fomulierungen durch das Kreditinstitut ausgelegt werden.

In der Vergangenheit war die Legitimationsprüfung durch Banken und auch bei anderen Rechtsgeschäften ein stark manuell geprägter Prozess. Der Kunde musste z.B. bei der Kontoeröffnung zur Legitimationsprüfung persönlich und mit seinen physischen Legitimationsdokumenten zur Unterschriftenprüfung in die Filiale kommen. Die steigende räumliche Distanz zwischen Kreditinstitut und Kunden hat zu einer sukzessiven Weiterentwicklung des Prozesses zur Legitimationsprüfung geführt. So stellte die Deutsche Post den Kreditinstituten ohne eigene Filiale vor Ort Ihr PostIdent-Verfahren im eigenen Filialnetz zur Legitimationsprüfung zur Verfügung. Aber auch PostIdent bedeutet, dass für den Legitimationsprozess ein physisches Dokument vorzuzeigen ist, sodass weiterhin ein manuelles Zutun für die Legitimation des Kunden erforderlich ist.

 

Digitalisierung der Legitimationsprüfung

Verbunden mit steigender Digitalisierung und dem Markteintritt von Neo-Banken haben Drittanbieter wie WebID oder IDNow den digitalen Legitimationsprozess konsequent weitergedacht. Statt der Vorlage des Legitimationsdokuments in der Filiale bieten sie die Möglichkeit der „Videoidentifikation“ an. Der Kunde kann sich im Rahmen eines Videotelefonats identifizieren, was aus Kundensicht zu mehr Convenience und schnelleren Kontoeröffnungsprozessen führt.

Genau diese Convenience bewarb Number26, heute N26, zum Marktstart als USP: „Die Kontoeröffnung in wenigen Minuten“. Etablierte Anbieter zogen schnell nach. So bot die Deutsche Bank zum Marktstart von Apple Pay einen digitalen Neukundenprozess inkl. Legitimationsprüfung an, der das Issuing einer digitalen Kreditkarte sowie die Provisionierung derselben in der Apple Wallet als zusammenhängenden Prozess ermöglichte.

Durch die steigende Nutzung von Videolegitimationsprozessen ergeben sich allerdings neue Herausforderungen. So führen eine nur nachlaufende Skalierung der Anbieter bzw. Spitzen in der Nutzung zu einem teils ungleichmäßigen Fallaufkommen. Dadurch entstehen teilweise lange Wartezeiten, wodurch die Convenience für den Nutzer spürbar sinkt.

 

Banken als ideale Anbieter für die digitale Identität

Die Kreditwirtschaft zeigt ein optimal umgesetztes Innovationspotenzial und nimmt in Bezug auf die erforderliche Convenience in digitalen Onboarding-Prozessen eine Vorreiterrolle ein. Dies wird besonders deutlich im Vergleich zu anderen Branchen. So hat sich z.B. das Hotelgewerbe im Bereich der Meldepflichten bei Aufnahme einer Person in einer Beherbergungsstätte bisher wenig innovativ gezeigt. Die bestehenden manuellen Prozesse wurden bisher kaum an die Bedürfnisse der Reisenden angepasst.

Viele Prozesse zur Legitimationsprüfung in unterschiedlichen Use Cases passen nicht mehr in unsere zunehmend digitalisierten Lebensumstände. Auch in der Kreditwirtschaft wird der Bedarf nach vollständig digitalen und medienbruchfreien Legitimationsprozessen weiter zunehmen. Eine Hürde dabei ist, dass amtliche Legitimationsdokumente als physische Dokumente ausgestellt werden. Auch wenn der Personalausweis seinem Inhaber seit vielen Jahren bereits digitale Funktionen zur Verfügung stellt, so sind fehlende digitale Nachweise unserer Identität derzeit ein Digitalisierungshemmnis. Gleichzeitig steigt der Bedarf nach elektronischen, digitalen Identitätsnachweisen zunehmend.

 

Regulierung auf europäischer Ebene

Auf europäischer Ebene stellt die Vereinheitlichung der Regelungen zu elektronischen Identitätsnachweisen einen Baustein zum einheitlichen EU-Digitalmarkt und die Möglichkeit von grenzüberschreitenden öffentlichen Dienstleistungen dar. Zentraler Rechtsakt ist hierbei die eIDAS-Verordnung Nr. 910/2014 von 2014 des Europäischen Parlaments und des Rates. Diese regelt europaweit den Einsatz von Vertrauensdiensten und elektronischer Identifizierung. Die zur EU-Verordnung notwendigen nationalen Regelungen wurden in Deutschland mit Wirkung zum 29. Juli 2017 durch das eIDAS-Durchführungsgesetz getroffen.

2020 wurde die eIDAS-Verordnung einem Review unterzogen. Klar ist, dass die EU-Kommission künftig die Weiterentwicklung von instituts- und länderübergreifenden eID-Lösungen fördern und fordern wird. Ganz besonders fokussiert sich die EU auf die Förderung sämtlicher geeigneter öffentlicher und privatwirtschaftlicher eID-Lösungen. Ein Ziel ist die Etablierung offener Systeme und Schnittstellen für die Nutzung von eID-Lösungen übers Smartphone. Konkret soll die Nutzerfreundlichkeit von eID bei Verbrauchern gestärkt werden, indem die Übertragung der Daten des Legitimationsdokuments in ein Sicherheitselement auf dem Smartphone gewährleistet wird.

Auch der deutsche Personalausweis zählt zu den zu fördernden öffentlichen Lösungen. Seit 2010 ist der elektronische Personalausweis verfügbar. Die Nutzungsraten sind – auch wegen fehlender Convenience – jedoch sehr gering. Ab 2021 sind Änderungen zu erwarten. So hat der Bund im Juli 2020 im bereits erwähnten „9-Punkte-Plan für ein digitales Deutschland“ die Etablierung der elektronischen Identität als Ziel ausgegeben. Der Personalausweis soll als Online-Ausweis auf das Smartphones gebracht werden, um die Nutzung zukünftig einfacher zu gestalten. Mit einer geplanten Gesetzesänderung des Bundesinnenministeriums soll die Legitimation künftig auch nur mit dem Smartphone ermöglicht werden.

 

Das Ökosystem der digitalen Identitäten

Aus Sicht der Bundesregierung stellt die digitale Verfügbarkeit von Legitimationsdokumenten einen wesentlichen Baustein auf dem Weg in ein Ökosystem für digitale Identitäten dar. So sollen alle relevanten und zur Legitimation erforderlichen verifizierten und personalisierten Nachweise zukünftig dem Nutzer digital zur Verfügung stehen – analog zu Kredit- und Debitkarten sowie weiteren Kartenprodukten in Smartphone-Wallets. Transaktionen, Behördengänge usw. sollen komplett digital abbildbar gestaltet sein. Identitätsprüfungen könnten so in Echtzeit ermöglicht werden. Da die digitale Identität auf hoheitlichen Dokumenten wie dem digitalisierten Personalausweis basieren soll, kann die Korrektheit von Daten garantiert und somit ein Identitätsmissbrauch verhindert werden. Das Ziel der Bundesregierung ist es, bis Ende 2021 gemeinsam mit Wirtschaftsvertretern unterschiedliche Anwendungsfälle für die digitale Identität zu entwickeln und in den Markt zu bringen.

Das Ökosystem der digitalen Identitäten soll so für die Bevölkerung breit nutzbar gemacht werden und viele Wirtschaftszweige einbinden. Die Kreditwirtschaft wird hierbei als Vorreiter für die Umgestaltung der Legitimationsprozesse und der bestehenden gesetzlichen Herausforderungen eine wichtige Rolle einnehmen.  Für Banken stellen digitale Identitäten einen Hebel zur weiteren Verbesserung der Kunden-Convenience hin zu nahtlosen Legitimationsprozessen dar. Gleichzeitig ermöglicht das Handling von digitalen Legitimationsinformationen der Kreditwirtschaft weitere Potenziale zur Prozesskostenreduktion und Erlösgenerierung im Rahmen eines entsprechenden Geschäftsmodells.

 

Lesen Sie mehr über die Auswirkungen der eID auf die Gestaltung der Kundenbeziehungen und auf die zukünftige Prozessgestaltung aus Sicht der Kreditwirtschaft in unserem Positionspapier.

Kontaktieren Sie uns gerne, um das Potenzial Ihrer bestehenden Assets zu analysieren und Monetarisierungsoptionen zu erarbeiten.

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